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Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall? Das musst du wissen

  • vor 1 Tag
  • 1 Min. Lesezeit

Nach einem Verkehrsunfall, den man nicht verursacht hat, stellen sich viele Betroffene die Frage: Wer übernimmt eigentlich die Kosten für den Gutachter? Die Antwort ist einfacher, als viele denken.



Bei unverschuldetem Unfall


Wenn du keine Schuld am Unfall hast, gilt:

Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für den Gutachter.


Das bedeutet für dich:


  • keine eigenen Kosten

  • unabhängige Schadensbewertung

  • volle Absicherung deiner Ansprüche



Warum ein Gutachter so wichtig ist


Viele Versicherungen versuchen, Schäden möglichst gering zu halten. Ohne Gutachten kann es passieren, dass:


  • Schäden nicht vollständig erkannt werden

  • Reparaturkosten zu niedrig angesetzt werden

  • Nutzungsausfall oder Wertminderung fehlen


Ein unabhängiger Gutachter ist genau dafür da. Der Gutachter ist unabhängig und neutral.



Aber wie ist es bei Teilschuld oder Bagatellschaden


Bei kleineren Schäden (unter ca. 750–1.000 €) spricht man oft von einem Bagatellschaden. Hier reicht manchmal ein Kostenvoranschlag.


Bei unklarer Schuldfrage oder größeren Schäden lohnt sich jedoch immer ein Gutachten.



Dein Recht auf einen eigenen Gutachter bei einem Haftpflichtschaden.

Ganz wichtig:

Du darfst den Gutachter frei wählen – du musst keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren.


Fazit


Wenn du unverschuldet in einen Unfall verwickelt bist, entstehen dir durch ein Gutachten in der Regel keine Kosten. Gleichzeitig stellst du sicher, dass dein Schaden korrekt bewertet wird. Die Gutachten sind immer unabhängig, neutral und rechtssicher für alle Beteiligten.


Du bist dir unsicher, ob du einen Gutachter brauchst? Wir beraten dich kostenlos und unverbindlich.

 
 

Tel.:  +49 (0) 05424/ 6444664

Gewerbepark 4
49214 Bad Rothenfelde

Standorte: Bad Rothenfelde & Hannover

Für Hannover: Termine nach Vereinbarung – Begutachtung auch direkt vor Ort möglich

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